Krankenkassen
Unsere physikalische Praxis ist von allen Krankenkassen anerkannt. Unser Haus erfüllt § 6 + 7 der Beihilfeordnung, ist anerkannt nach § 30 GewO und daher beihilfefähig. Der Antrag erfolgt durch ein Attest seitens des behandelnden Arztes.
Für Sie bedeutet das, dass Sie Verordnungen Ihres Haus- oder Facharztes bequem mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.